PSP. Acquirer.


Die gewerbsmäßige Abwicklung von Zahlungen wird aufsichtsrechtlich überwacht. Dies erfordert eine Lizenz als Zahlungs-, E-Geld- oder Bankinstitut.

Auf Seiten des Zahlungsempfängers erfolgt die Zahlungsabwicklung überwiegend - aber nicht zwingend - durch spezialisierte Institute oder Institutseinheiten. Für die Spezialisierung auf Zahlungsabwicklung reicht eine weniger umfangreiche Lizenz als Zahlungsinstitut aus. Solche Zahlungsdienstleister werden als PSP (Payment Service Provider) bezeichnet.

Insbesondere im Kartengeschäft wird das Institut, das vom Händler die Forderungen gegenüber dem Zahler akquiriert und über die Zahlungssysteme an den Issuer weiterreicht, als Acquirer bezeichnet.