Die Ausführungen hier bauen auf der allgemeinen Einführung der Rubriken Transaktionsmodell und 4-Parteien-Modell auf. Im weiteren wird auf die Eigenheiten von Kryptozahlungen fokussiert.
IDENTIFIKATION BEI KRYPTOZAHLUNGEN
Trotz der Tatsache, dass alle Transaktionen bei Blockchain-basierten Krypto-Systemen öffentlich einsehbar sind, sind sie dennoch anonym. Anders als bei anderen Zahlungsmitteln muss kein Name oder ein anderes personenbezogenes Datum verwendet werden.
Die Identifikation bezieht sich auf eine Adresse mit den entsprechenden Kryptowerten (z. B. einen Coin) und ggf. auf die Identifikation zur Nutzung einer Wallet, in der der Kryptowert aufbewahrt wird.
Einer der ersten und wichtigsten Erkenntnisse aus dem Krypto Umfeld lautet: Not your keys, not your coins.
Bei der Identifikation geht es primär um den Nachweis des Besitzes von Kryptowerten. Der Besitznachweis wird ausschließlich durch den privaten Schlüssel nachgewiesen. Bei dem privaten Schlüssel handelt es sich um eine Art Passwort – eine Kombination aus Buchstaben und Nummern – die einem den Zugang und die Handhabung der Kryptowerte ermöglichen.
Neben dem privaten Schlüssel existiert noch ein öffentlicher Schlüssel, der als Adresse für den Empfang von Kryptowerten notwendig ist. Die öffentlichen Schlüssel werden dabei als sog. Identitäten im System bezeichnet. Alle öffentlichen Schlüssel im System sind daher auch öffentlich einsehbar (vgl. hierzu https://www.blockchain.com/explorer).
Wallets generieren für die persönliche Übergabe eines Kryptowerts mitunter einen QR Code, der durch den Zahler gescannt wird. Der QR Code enthält die Adresse des Zahlungsempfängers. Diese Adresse wird dann Teil der Transaktion. Die Identifikation zur Nutzung der Wallet ist unterschiedlich geregelt, erfolgt aber im Grunde durch eine Anmeldung auf dem Gerät, das die Wallet beherrbergt.
Zentrale Bedeutung kommt bei Kryptozahlungen dem Token-Konzept zu. Der Token ist das, was letztlich zur Zahlung genutzt wird. Deshalb führen wir das Konzept hier weiter aus.
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AUTHENTIFIZIERUNG BEI KRYPTOZAHLUNGEN
Da Kryptozahlungen mehrheitlich anonym erfolgen sollen, geht es hier weniger um den Beweis einer persönlichen Identität. Dennoch authentifiziert sich der Zahler als Berechtigter zur Verfügung über den entsprechenden Kryptowert (z. B. ein Krypto-Coin; technisch gesehen ein Token). Hierzu wird der private Schlüssel genutzt, um ein Zertifikat über die Transaktion zu bilden. Die Übergabe des mit dem privaten Schlüssel generierten Transaktionszertifikats authentifiziert den Zahler als den Berechtigten zur Verfügung über den Token.
Da die Kryptowerte (bzw. genauer gesagt, deren private Schlüssel) sowohl online als auch offline verwaltet werden können, hängt die Authentifizierung maßgeblich von der Art der Speicherung ab:
- Online-Aufbewahrung in einer Krypto-Wallet: sog. Hot-Storage-Lösungen zur Speicherung privater Schlüssel sind in der Regel online verfügbar. Zumeist bieten Wallet-Anbieter sowohl für den Zugang zu der Wallet als auch für die Auslösung einer Zahlung eine Zwei-Faktor-Authentifizierungslösung (2FA) an. Die meisten Anbieter setzen mittlerweile auf Authentifizierungs-Apps wie den Google Authenticator oder Duo Security anstelle einer klassischen E-Mail- oder SMS-basierten 2FA-Variante.
- Offline-Aufbewahrung an einem geeigneten Ort: sog. Cold-Storage-Lösungen zur Speicherung sind nicht mit dem Internet verbunden und daher nur über einen lokalen Speicher zugänglich. Der Zugang bzw. die Sicherung obliegt der lokalen Verwahrung z. B. in Form eines Datenträgers oder einer in Papierform ausgedruckten Variante.
DISPOSITION/AUTORISIERUNG VON KRYPTOZAHLUNGEN
Bei DLT-Verfahren ist der Einsatz eines Kontos nicht zwingend. Ggf. erfolgen Disposition und Autorisierung auf Ebene einer Wallet des Zahlers. Die abschließende Vermerkung des Besitzübergangs auf einer Blockchain kann als Disposition/Autorisierung wahrgenommen werden. Wir betrachten diese hier im Rahmen des Clearing/Settlement.
Anders als bei zentralen Systemen wie einer Karten- oder einer Kontozahlung gibt es nicht eine, sondern mehrere am System teilnehmende Instanzen, die über die Disposition bzw. die Autorisierung einer Zahlung entscheiden. Daher ist eine Trennung zwischen Disposition/Autorisierung und dem Clearing bzw. Settlement auch keine klare Aufteilung möglich.
Bei Kryptoverfahren wie dem Bitcoin fällt den Teilnehmern (den sog. Miner) eine essenzielle Rolle bei der Verarbeitung zu. Neben der Schaffung neuer Werte, dient das Mining (in der Zukunft ausschließlich) dazu, das System gegen ungültige oder betrügerische Transaktionen abzusichern.
Prüfung einer einzelnen Transaktion anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs, der u.a. folgende Kriterien beinhaltet:
- Einen Input: dies ist eine Aufzeichnung darüber, von welcher-Adresse zuvor diese Kryptowerte geschickt wurden (vorangegangene Senderinformation).
- Eine Menge: dies ist die (Teil-)Menge an Bitcoins, die der Sender an den Empfänger schicken möchte.
- Einen Output: dies ist die Bitcoin-Adresse des Empfängers (Empfängeradresse).
Die Genehmigung einer Transaktion kann analog der Herbeiführung eines dezentralen, emergenten Konsens (Konsens-Findung) bezeichnet werden. Dieser Konsens zwischen einer Vielzahl an Teilnehmern im System, beinhaltet weitere Prüfmechanismen und Aufgabenbereiche (Unterschied zu klassischen Zahlungssystemen).
CLEARING/SETTLEMENT BEI KRYPTOZAHLUNGEN
Die abschließende Vermerkung des Besitzübergangs auf einer Blockchain kann als Disposition/Autorisierung wahrgenommen werden. Wir betrachten diese hier im Rahmen des Clearing/Settlement. Mit der Vermerkung einer Transaktion auf der Blockchain und dem damit verbundenen Besitzübergang des Tokens wird die Forderung des Zahlungsempfängers erfüllt (Settlement). Besondere Mechanismen zum Saldieren von Forderungen gibt es mangels involvierter Zahlungsdienstleister im Bereich der DLT nicht.
Um im Krypto-Umfeld eine Analogie zum Clearing und Settlement herzustellen, können die übergeordneten Schritte – welche durch eine Vielzahl an Teilnehmern im System ausgeführt werden (Unterschied zu klassischen Zahlungssystemen) – wie folgt zusammengefasst werden:
- Clearing-Pendent: unabhängige Aggregation der Transaktion(en) in Blöcke, Speicherung und Weiterleitung dieser Blöcke an andere Teilnehmer.
- Settlement-Pendent: Konstruktion eines neuen Blocks, sowie die unabhängige Prüfung dieses neuen Blocks und Erweiterung der Blockchain um diesen Block.
Anders als bei aufsichtsrechtlich regulierten Zahlungsverfahren, sind die Transaktionsdaten für jedermann einsehbar (vgl. hierzu Blockchain.com)
GEBÜHRENABRECHNUNG BEI KRYPTOZAHLUNGEN
Da es sich bei Krypto-basierten Transaktionen um eine Mischung aus Zahlungstransaktion und/oder dem Kauf eines digitalen Vermögenswertes handelt, sind die Gebühren differenziert zu betrachten.
Erwerb von Kryptowerten:
Um in den Besitz von Kryptowerte zu kommen, ist es notwendig, diesen über eine Krypto-Börse zu kaufen. Bei diesem Kauf fallen in der Regel prozentuale Handelsgebühren, ähnlich wie dies von dem Erwerb eines klassischen Wertpapiers bekannt ist.
Nutzung von Kryptowerten als Zahlungsmittel:
Beim Einsatz als Zahlungsmittel sind variable Transaktionskosten sowie Gebühren für Ein- und Auszahlungen aus den Krypto-Wallets möglich.
- Transaktionsgebühren gehen an die Teilnehmer im System (sog. Miner) – spezielle Knoten im System, welche verschiedene Aufgaben in der Verarbeitung übernehmen. Diese Gebühr wird zumeist daher auch als Belohnung bezeichnet.
- Wechselkursgebühren: Tausch von Kryptowerten in Fiatwährungen oder umgekehrt.
Neben den offensichtlichen Gebührenpositionen sind aufgrund der Volatilität der gehandelten Werte, auch deren Kurse an den Wechselkursmärkten von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und haben daher einen indirekten Einfluss auf die Gebührenpositionen.
REKLAMATION BEI KRYPTOZAHLUNGEN
Insbesondere bei DLT-basierten Kryptozahlungen fehlt ein zentrales Organ, das Regeln für Reklamationen aufstellt und die Reklamationen bearbeitet. Damit liegt die Regelung von Reklamationen völlig in der Hand der an der Zahlung beteiligten Parteien.
Abgeschlossene, auf der Blockchain vermerkte Transaktionen sind nicht reversibel.
Im Allgemeinen gilt "not your key, not your coins". Dieser Grundsatz gilt auch bei Verlust des privaten Schlüssels.